Bei noch vorhandenen § 6b/c-Rücklagen besteht akuter Handlungsbedarf wegen einer geplanten Gesetzesänderung die sich wie folgt negativ auswirken soll: Werden Wirtschaftsgüter neu angeschafft und vermietet oder verpachtet, soll eine bestehende Rücklage nach § 6b EStG nicht mehr auf diese Wirtschaftsgüter übertragen werden. Ausnahme: Auch die veräußerten Wirtschaftsgüter, aus denen die § 6b-Rücklage ursprünglich entstanden war, wurden innerhalb der letzten 6 Jahre vor Veräußerung ausschließlich für Vermietungs- oder Verpachtungszwecke genutzt (§ 6b Abs. 4 Nr. 6 EStG n.F.). Die Regelung soll nach der Verkündung des Gesetzes gelten. Sie zielt laut Gesetzesbegründung darauf ab, die Nutzung von § 6b-Rücklagen durch Übertragung auf sog. „6b-Fonds“ einzuschränken. Von der Gesetzesformulierung wären jedoch auch Übertragungsvorgänge betroffen, die mit der gesetzgeberischen Zielsetzung nichts zu tun haben.

Haben Sie also noch § 6b/c-Rücklagen ist nach dem Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung eine Übertragung nur noch sehr restriktiv möglich und es droht nach Ablauf der in der Regel 4-jährigen Übertragungsfrist eine steuerwirksame Zwangsauflösung mit Nachversteuerung auch von Zins und sehr hoher Steuerbelastung von 42% oder im Falle der Reichensteuer sogar von 45% des Rücklagenbetrags zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ohne entsprechenden Liquiditätszufluss.

Die MONUMENTREAL Estate Partners GmbH bietet Ihnen auch noch kurzfristig individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in einem so genannten Konservierungsfonds bei einer Investitionsquote von ca. 97% im Vergleich von nur ca. 80% bei den marküblichen vergleichbaren geschlossenen Fonds. Sie erreichen uns unter: www.monumentreal.com am besten für ein persönliches Gespräch.

Bei der Anlageberatung ist laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest mehr als ein Viertel der überprüften deutschen Banken durchgefallen. Das Fazit lautet: Keine Aufklärung, fehlende Protokolle, mangelnde Sachkenntnis, die Institute arbeiten demnach oft auf einem „jämmerlichen Niveau“.

Gesucht wird deshalb der mündige Investor, der eben nicht, wie das Ergebnis der Untersuchung der Stiftung Warentest eindrucksvoll zeigt, auf qualitativ oft fragwürdige Finanz- bzw. Bankberater angewiesen ist, denen oft die eigene Provision wichtiger ist, als eine gute und sinnvolle Beratung des Kunden.

Der mündige Investor hat genug Sachverstand um selbst zu erkennen und zu entscheiden ob ein angebotenes Produkt sinnvoll ist und in seine Vermögensstrukturplanung passt. Er muss dabei natürlich auch in der Lage sein die Chancen und Risiken, die jedes Kapitalanlageprodukt hat, richtig einschätzen zu können. Dies hat zum einen den Vorteil, dass der mündige Investor nicht auf die schlechte Beratung von Beratern jeglicher Art angewiesen ist bzw. hereinfällt. Zum anderen eröffnet es für den mündigen Investor die Chance bei der Auswahl der richtigen Produkte die Provisionen für den Berater, die immer mehr oder weniger offen anfallen einzusparen und damit die effektive Investitionsquote wesentlich zu erhöhen, die Renditechancen zu steigern und das Risiko zu mindern.

Bei klassischen geschlossenen Immobilienfonds betragen die anfänglichen nicht Wert bildenden so genannten Weichkosten, meist bis zu 20 % des eingezahlten Eigenkapitals. Das bedeutet, dass nur knapp über 80 % des investierten Eigenkapitals, tatsächlich Rendite bringend für den Investor arbeiten kann.

An diesem offensichtlich gravierenden Nachteil für den einzelnen Anleger setzt das Geschäftsmodell der MONUMENTREAL Estate Partners GmbH an. Es wird ganz bewusst auf eine kostspielige und provisionsgetriebene Vertriebsstruktur verzichtet, sondern im Rahmen eines Direktmarketings werden die mündigen Investoren unmittelbar angesprochen. Es fällt deshalb keine Eigenkapitalvermittlungsprovision an. Auch die sonstigen Kosten werden möglichst schlank gehalten, so dass sich eine Investitionsquote von ca. 97% des investierten Eigenkapitals ergibt, was bei klassischen geschlossenen Fonds unmöglich ist und auch von offenen Fonds kaum erreicht wird. Weitere Informationen dazu, wie auch zur Qualität der angebotenen Immobilien erhalten Sie unter: www.monumentreal.com und in einem persönlichen Gespräch.

Gesucht wird der mündige Investor

Der Begriff „Private Placements“ klingt für viele geheimnisvoll und exklusiv, doch verbirgt sich dahinter ganz einfach die Tatsache, dass sich ein kleiner und überschaubarer Investorenkreis zusammenfindet, um ein ganz bestimmtes Investitionsprojekt zu verwirklichen. Die MONUMENTREAL Estate Partners GmbH hat sich im Immobilienbereich auf die Konzeption und Umsetzung von Private Placements spezialisiert. Denn während tatsächlich bei den klassischen geschlossenen Immobilienfonds, die als breite Publikumsfonds konzipiert sind, einige ganz große Anbieter ihre Marktstellung immer weiter ausbauen können, gibt es im Gegensatz dazu genügend Platz für Anbieter, welche sich nach dem Motto “klein, aber fein” in einer sehr individuellen Nische positionieren können.

Kategorien